Energieausweis

Ihre Grundlage für verkauf und Vermietung


Mit dem Energieausweisvorlagegesetz sind Sie verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung, bereits in einer Annonce einen nicht älter als 10-jährigen Heizwärmebedarf bekannt zu geben.

 

Mit der Berechnung des Heizwärmebedarfs (HWB) lässt sich ermitteln, wie viel Energie für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Rauminnentemperatur in einem Gebäude benötigt wird.

 

Auskunft bei Hrn. DI Oliver Tangl

0664 51 26 408

 

Preis auf Anfrage!