Mit dem Energieausweisvorlagegesetz sind Sie verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung, bereits in einer Annonce einen nicht älter als 10-jährigen Heizwärmebedarf bekannt zu geben.
Mit der Berechnung des Heizwärmebedarfs (HWB) lässt sich ermitteln, wie viel Energie für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Rauminnentemperatur in einem Gebäude benötigt wird.
Auskunft bei Hrn. DI Oliver Tangl
0664 51 26 408
Preis auf Anfrage!
realbuero.knitl@fohnsdorf.at
Tel: +43 3573 2247
Fax: +43 3573 2247 DW 17
Landstraße 1
A - 8753 Fohnsdorf
Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:00 - 12:30